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Über die Verwandlung von Wasser in Rendite
Zu einigen Voraussetzungen der Berliner Wasserpreiserhöhung zum 1. Januar 2004.
„Sie sang das alte Entsagungslied,/ Das Eiapopeia vom Himmel,/ Womit man einlullt, wenn es greint,/ Das Volk, den großen Lümmel.// Ich kenne die Weise, ich kenne den Text,/ Ich kenn auch die Herren Verfasser;/ Ich weiß, sie tranken heimlich Wein/ Und predigten öffentlich Wasser.“ (Heinrich Heine: Deutschland. Ein Wintermärchen)
Am 12.12.2003 schuf das Berliner Abgeordnetenhaus die – aus verfassungsrechtlichen Gründen außerordentlich angreifbaren – gesetzlichen Grundlagen für die Erhöhung der Preise für Trink- und Abwasser zum 01.01.2004 um 15 %. Die Mieter werden diese Kostensteigerung voraussichtlich im Frühjahr zu spüren bekommen, wenn die Wohnungseigentümer die gestiegenen Wasserkosten durch höhere Vorschußforderungen auf die Betriebskosten weiterreichen werden. Jörg Simon, der Vorstandsvorsitzende der Berliner Wasserbetriebe, geht davon aus, dass jeder Bewohner Berlins durchschnittlich etwa 30 Euro im Jahr mehr ausgeben muß. Wer nach den Ursachen dieser Preissteigerung sucht, stößt unweigerlich auf die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) 1999 und gelangt bald zu der Einsicht, dass die Summe der gesellschaftlichen Folgekosten dieses profitablen Fischzugs multinationaler Wasserkonzerne die jetzige Preiserhöhung bei weitem in den Schatten stellt.
Zu den gebräuchlichsten Mythen des Kapitals, die mit nahezu religiöser Inbrunst verkündet und nachgebetet wurden und werden, gehörte und gehört die Behauptung, die Privatisierung öffentlichen Eigentums liege im Interesse aller. Privatisierung führe zu effizienterer Betriebsweise und beseitige bürokratische „Wasserköpfe“, so dass niedrigere Gebühren und Steuern die Geldbeutel der Verbraucher beglücken würden. Glück winke auch der öffentlichen Hand, in Deutschland also Bund, Ländern und Gemeinden, deren Haushaltsdefizite beseitigt oder verringert würden. Diese gekonnt vermarkteten vollmundigen Verheißungen des „neoliberalen“ Marktfundamentalismus haben sich im globalen Maßstab blamiert. Am Beispiel der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und ihrer zunehmend spürbareren schädlichen Folgen für die überwiegende Mehrheit der Stadtbevölkerung kann verdeutlicht werden, wessen Interessen die Privatisierer und Deregulierer bedienen (und wessen Interessen nicht). Und es kann gezeigt werden, dass die Verwandlung der Lebensgrundlage Wasser in eine Ware für den Zugriff transnationaler Konzerne die Berliner Vorgänge in den weltweiten Zusammenhang kapitalistischer Verwertungslogik stellt.
Unter Federführung der Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) verkaufte das von einer SPD/CDU-Koalition regierte Land Berlin 1999 an ein Konsortium, das hauptsächlich aus zwei der drei international führenden Wassermultis - RWE und Viola Water (Vivendi) – besteht, 49,9 % der Anteile der BWB. Die Verfechter dieser (Teil)Privatisierung drückten der Bevölkerung Berlins und den Arbeitern und Angestellten der Wasserbetriebe einen bunten Blumenstrauß voller Versprechen in die Hand: Der Senat halte weiterhin die Mehrheitsanteile an der BWB, somit sei der ungeschmälerte Einfluß des Landes Berlin bzw. der Wähler auf die Wasserwirtschaft garantiert. Die Privatisierung bewirke eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der ökonomischen Effizienz der Wasserbetriebe mit der Folge sinkender Wasserpreise und sicherer Arbeitsplätze. Selbst Berlins Aufstieg zum internationalen Zentrum der Wasserwirtschaft auf der Basis einer Verbindung von Marktrationalität und den besonderen Fähigkeiten der BWB, des größten kommunalen Wasserunternehmens in Europa, wurde prophezeit. Beschworen wurde der verfassungsrechtliche Segen für den Anteilverkauf. Bejubelt wurde die wundersame Errettung Berlins aus den ärgsten Nöten der Schuldenflut durch den Erlös der Transaktion.
Die Engel sind aber ausgeblieben: Die überregionale Expansion der privatisierten BWB ist gescheitert (in der Diktion von Aktienfetischisten drückt sich dieser Sachverhalt so aus: „Die Berlinwassergruppe vollzieht gegenwärtig die konsequente Ausrichtung auf das Kerngeschäft.“). Die letzte Wasserstandsmeldung zur projektierten Weltgeltung Berlins als Metropole der internationalen Aqua-Ökonomie sieht so aus: Ein „Kompetenzzentrum“ „Wasserwirtschaft“ wurde eingerichtet; es hat sieben Mitarbeiter.
Die an der Privatisierung der BWB beteiligten Konzerne sind ausschließlich an ihrer betriebswirtschaftlichen Bilanz interessiert; ihre Handlanger im Berliner Senat kümmern sich (bestenfalls) um eine geringfügige Verbesserung der defizitären Haushaltsbilanz. So nimmt es nicht wunder, dass die verfassungsrechtliche Bilanz der Wasserprivatisierung ein Defizit an Rechtsstaatlichkeit aufweist. Einige der gröbsten rechtlichen Mängel seien wenigstens erwähnt: Ob der Vertrag zwischen dem Land Berlin und dem Wasserkonsortium verfassungsgemäß ist, wurde bis heute nicht überprüft, trotz der Zusage des Senats, eine solche Überprüfung noch 1999 zu veranlassen. Den Abgeordneten wurde – entgegen einer Auflage des Verfassungsgerichtshofs Berlin, der von der damaligen Opposition wegen des BWB-Anteilsverkaufs angerufen worden war – die Möglichkeit, den Verkaufsvertrag zu prüfen, vorenthalten. Der verharmlosend „Privatisierung“ genannten Vernichtung öffentlichen Eigentums entspricht auch in diesem Fall die Vernichtung öffentlicher Rechte. Nur wenige Abgeordnete wußten (oder wollten wissen), was genau in der „Resolution“ stand, die das Parlament in der Sitzung vom 29.10.1999 beschloß, die erst während dieser Sitzung verteilt worden war, und die die Finanzsenatorin beauftragte, den Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der BWB am gleichen Tag zu unterzeichnen. In der Resolution wurde groteskerweise festgelegt, dass das Land Berlin den privaten Käufern der BWB-Anteile alle Verluste erstattet, die ihnen entstehen, wenn das Verfassungsgericht Gesetzesbestimmungen für verfassungswidrig erklärt, die die Gewinne der Käufer betreffen. Tatsächlich hat das Verfassungsgericht 1999 Bestimmungen des Privatisierungsgesetzes für nichtig erklärt, u.a. eine Garantie des Berliner Senats für die Rendite der privaten Betreiber der BWB. Der Senat garantierte den Wasserkonzernen nicht nur eine Rendite in Höhe der Gewinne aus Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit (diese Rendite, „r“ geheißen, billigte das Gericht), sondern auch noch – 28 Jahre lang - einen gar nicht so wässrigen Gewinnzuschlag von zwei Prozent auf diese Rendite („r plus 2“), welchen das Verfassungsgericht als verfassungswidrig qualifizierte. Der SPD/PDS-Senat beharrt aber trotz Urteils auf seinem Recht, den Wasserkonzernen die zusätzlichen zwei Prozentpunkte der Rendite zuzuschanzen. Um den privaten Wassergebietern mittels Preiserhöhung ihren Profit zu garantieren, hätten die Wassergebühren um 30 % steigen müssen. Vielleicht um auf die Frage, wem Privatisierung nützt und wem sie Schaden zufügt, keine zu eindeutige Antwort geben zu müssen, entschied sich der aus nominellen Linksparteien bestehende, de facto aber kapitalhörige Senat für folgendes Vorgehen, das die gesamtgesellschaftlichen Lasten der Wasserprivatisierung verschleiert und über zukünftige Jahrzehnte erstreckt: Die Wasserpreise steigen um 15 %. Weitere Preiserhöhungen wurden bereits angekündigt. Zugunsten des Konsortiums verzichtet das Land Berlin auf 1,1 Milliarden Euro Konzessionsabgabe bis zum Jahr 2034. Eine Änderung der Abschreibungsmethode spült zusätzlich Geld in die Kassen der privaten Anteilseigner, indem ihnen weniger Steuern abverlangt werden. Ab 2005 soll eine „disproportionale Gewinnverteilung“ stattfinden; zugunsten der Wasserinvestoren verzichtet das Land Berlin auf einen großen Teil der ihm zustehenden 50,1 % des Gewinnanteils der BWB. Sollten alle diese (und noch weitere, hier aus Platzgründen nicht aufgelistete) Maßnahmen nicht ausreichen, um die gewünschte „r plus 2“-Ausbeute für das Kapital zu gewährleisten, wird, so will es der Senat, die Staatskasse unmittelbar die erwartete Gewinnsumme hervorsprudeln lassen.
Die Teilprivatisierung 1999 ist in entscheidender Hinsicht nicht bloß eine teilweise Privatisierung, nicht nur die Veräußerung von lediglich 49,9 %, die angesichts der weiterhin im Landesbesitz verbleibenden Mehrheit der BWB für die demokratische politische Kontrolle über das Trinkwasser der Berliner irrelevant wären. Denn: Das Land Berlin hat zugunsten des privaten Kapitals auf die Geschäftsführung der Wasserwerke verzichtet. Vor allem aber führt die „Teil“Privatisierung dazu, dass nach in der BRD herrschender Rechtsauffassung der Mehrheitseigner die „schutzwürdigen Interessen“ der privaten Minderheitseigner berücksichtigen muß; jegliche Tätigkeit, die den privaten Gewinn schmälern könnte, ist dem Mehrheitseigner untersagt. Damit sind die Berliner Wasserbetriebe den kapitalistischen Mechanismen von Konkurrenz und Profitmaximierung übereignet worden.
Ins Wasser gefallen sind auch die durch die Privatisierung angeblich gesicherten Arbeitsplätze bei den Wasserbetrieben: Nach der Privatisierung wurden die Ausgaben für die Instandhaltung des Wasser- und Abwassernetzes von jährlich einer halben Milliarde Euro rabiat zusammengestrichen (auf 360 bzw. – nach anderen Angaben - 280 Mill. Euro). Bei den Wasserbetrieben wurden 1000 bis 2000 Arbeitsplätze zerstört, bis zu 8000 bei den Zulieferern. Zahlreiche Arbeitsplätze sind von Auslöschung akut bedroht.
Als Resultat der Privatisierung der Berliner Wasserversorgung entstand nachprüfbar folgende Situation: Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Kontrolle der Politik haben Schaden genommen. Eine unverzichtbare Lebensgrundlage – Wasser – ist demokratischer Entscheidungsgewalt weitgehend entzogen worden. Die Wasserpreise sind gestiegen. Tausende von Arbeitsplätzen sind abgeschafft worden, mit entsprechenden Konsequenzen für den Berliner Haushalt (um von der sozialen Lage der Abgebauten nicht zu reden). Der „effiziente“ Kahlschlag bei Investitionen im Wassersektor zeitigt desaströse Folgen für die Zulieferer der BWB und mindert durch Steuerausfälle ebenfalls die staatlichen Einnahmen. Angeblich sollte die Privatisierung der keineswegs defizitären Wasserbetriebe helfen, den zerlöcherten Haushalt zu sanieren; saniert wird – geht es nach den Plänen des Senats – in den nächsten Jahrzehnten die exorbitante Rendite der multinationalen Wasserkonzerne, wenn nötig mittels direkter Plünderung der Staatskasse, jedenfalls aber durch Verzicht auf Einnahmen zugunsten der Privaten und auf Kosten der Mehrheit der Stadtbevölkerung, zumal der Ärmsten unter ihnen. Das Großkapital – Hauptverursacher der Finanzmisere der öffentlichen Kassen – hat sich auch im Fall der Berliner Wasserprivatisierung als Hauptnutznießer des von ihm geschaffenen Desasters bewährt.
Das Berliner Aquaplaning ist kein Einzelfall. Die Erfahrungen mit der Privatisierung der Wasserversorgung, beispielsweise in England, in Wales und in Frankreich, belegen, dass die Wasserpreise nach der Privatisierung steigen. Gesamtwirtschaftliche Effizienzgewinne blieben aus; so mußten etwa in Frankreich und in Großbritannien auf Kosten des Steuerzahlers – d.h. in erster Linie auf Kosten der abhängig Beschäftigten - umfangreiche staatliche Kontrollinstanzen eingeführt werden, nachdem die öffentliche Wasserversorgung an Wassermultis verschleudert worden war. Gerade Privatisierung führt also häufig zu „Bürokratisierung“, die sie doch angeblich beseitigen soll. Die Struktur der Wasserwirtschaft führt im Falle von Privatisierung folgerichtig zum Entstehen von Monopolen, da hohe Marktzugangsschranken bestehen (Leitungsnetz), hohe Fixkosten anfallen, dieser Wirtschaftssektor eine hohe Kapitalintensität aufweist. Aus der Privatisierung der Wasserwirtschaft resultieren ökologische und gesundheitliche Schäden, z.B. durch Gewässerschutzverschlechterung und durch die Mischung bzw. die schlechte Qualität von billigem Fernwasser. Gerade die hohe Kapitalintensität der Wasserinfrastruktur befördert den Hunger des Kapitals nach Privatisierung dieser öffentlichen Daseinsfürsorge: Der Hintergrund der Marktöffnung in der Wasserwirtschaft lag nachprüfbar nicht darin, dass die von Wasserbetrieben in öffentlichem Besitz erzeugte Wasserqualität zu schlecht oder die Wasserpreise zu hoch waren. Die Privatisierung entspringt aus der Tatsache, dass weltweit riesige Kapitalmassen nach Verwertung dürsten, nach profitabler Anlage suchen. Diese konzentrierten Finanzmassen wurden angehäuft mit Hilfe einer Politik, die im Auftrag der Konzerne die Konzerne von Steuern zunehmend befreit hat zuungunsten der Werktätigen. Dieser Politik fällt angesichts der selbstgeschaffenen „Spar“- und „Sachzwänge“ nichts ein als die Verschleuderung öffentlichen Besitzes an den Meistbietenden. Die international führenden Wasserkonzerne besitzen jetzt schon zahlreiche Wasserleitungen in den Ländern der „Dritten Welt“. Die Erfahrungen dieser Staaten mit der Privatisierung der Wasserversorgung bestätigen das am Berliner Exempel gewonnene Bild.
Nach ernstzunehmenden Prognosen könnte die Zuspitzung der globalen Ungleichverteilung von Wasserressourcen und die imperialistische „Globalisierung“ dazu führen, dass das 21. Jahrhundert zum Jahrhundert der Kriege um die Lebensgrundlage Wasser wird. Zwei Prognosen sollen diese Aussage veranschaulichen helfen: Einer Prognose für das Jahr 2050 zufolge werden dann den wasserärmsten 40 % der Weltbevölkerung nur 7 % der Weltwasservorräte zur Verfügung stehen. RWE – einer der mächtigsten Wasserkonzerne der Welt – erwartet eine Verfünffachung des Gesamtumsatzes privater Wasseranbieter von 90 Milliarden Euro 1999 auf 430 Milliarden im Jahr 2010.
Zaghaft zeigen sich auch die Konturen eines international geführten Kampfes gegen die internationalen Wasserräuber. Dazu gehört die Erklärung der „Weltkoalition von Bürgerorganisationen zur Bekämpfung der Privatisierung und des Handels mit Wasser“, die auf dem Zweiten Weltsozialforum in Porto Alegre im Februar 2002 verabschiedet wurde, dazu gehört die Protestbewegung in der argentinischen Andenprovinz Tucumán, die den Vivendi-Konzern dazu zwang, eine Verdopplung der Wasserpreise zurückzunehmen. Der Kampf gegen die Berliner Wasserprivatisierer eignet sich dazu, Zusammenhänge zu erkennen und herzustellen zwischen gewerkschaftlichen Kämpfen, ökologischer Kritik, Friedensbewegung, Stadtteilpolitik und internationalistischer Perspektive.
Literaturempfehlung: Ware Wasser. Die Wasserwirtschaft zwischen Daseinsvorsorge und Profitmaximierung (isw-report 53). Zu beziehen über: isw - institut für sozial-ökologische wirtschaftsforschung e.V., Johann-von-Werth-Str. 3, 80639 München.
Gustav Anias
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