Unterstützt den Aufruf zur Aufhebung des KPD Verbotsurteils!
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Damit soll nach deren Willen unser Land auch weiterhin mit der Schande des KPD-Verbotsurteils behaftet bleiben.
Das geschieht u. a., wie es in der Begründung der Ablehnung heißt: "... weil keine Veranlassung bestand, gesetzgeberisch tätig zu werden."
In den vorhergehenden Jahren wurden Ablehnungen stets mit der Phrase begründet, die Verbote der KPD und anderer demokratischer Organisationen und Zusammenschlüsse und die damit verbundenen Verurteilungen seien "rechtsstaatlich" erfolgt und nach dem Gewaltenteilungsprinzip könne der Bundestag keine Aufhebung von Gerichtsurteilen veranlassen. Wir verwiesen auf die Position des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und Altbundespräsidenten Roman Herzog, mit Artikel III GG sei das Recht des Gesetzgebers festgeschrieben, jede beliebige Sache zur demokratischen Entscheidung an sich zu ziehen und gesetzlich zu regeln. Roman Herzog wörtlich: "In Wirklichkeit resultiert ... das eigentliche Gewicht des Bundestages weder aus seinem Recht zur Kanzlerwahl bzw. zum Kanzlersturz - noch aus seinen Debatten - oder Interpretationsrechten, sondern aus seinem vom GG und zwar auch von Artikel 20 vorausgesetztem Recht, jede beliebige Frage gesetzlich zu regeln."
Doch diese verfassungsrechtliche Möglichkeit, das KPD-Verbotsurteil aus der Welt zu schaffen und uns politisch Verfolgte zu rehabilitieren und zu entschädigen, interessierte die bisherigen Bundestagsmehrheiten nicht.
Stattdessen heißt es in der Ablehnung vom 24. 7. 2010 u. a.: "Das Bundesverwaltungsgericht hat die FDJ West und das Bundesverfassungsgericht die KPD verboten. Der Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, die ausgesprochenen Verbote neu zu bewerten. Er verweist in diesem Zusammenhang auf einen Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Thema Linksextremistische Kampagne zur Aufhebung des ´KPD-Verbots´, der dem Endbescheid beigefügt wird."
Dieser VS-Bericht bezieht sich auf die DKP-Veranstaltung zum 50. Jahrestag des KPD-Verbots am 19. August 2006 in Berlin-Karlshorst. In diesem VS-Bericht ist u. a. von den "vermeintlichen" Opfern des Kalten Krieges die Rede, und am Schluss heißt es: "Mit der Kampagne zur Aufhebung des KPD-Verbotsurteils sollen die KPD-Funktionäre der 50er Jahre zu politisch Verfolgten stilisiert werden; nicht zuletzt um das sozialistische Regime der DDR mit der Bundesrepublik auf eine Stufe zu stellen."
Aus meiner Sicht ist der Rückgriff der Bundestagsmehrheit auf einen VS-Bericht ein Ausdruck sich entwickelnder Schwäche. Darum stoßen wir nach und geben keine Ruhe. Auf dem Fest der Solidarität von UZ und DKP beginnen wir mit einer Unterschriftensammlung unter nebenstehender Forderung an den 18. Deutschen Bundestag.
Wir hoffen auf massive Unterstützung und streben mindestens 20 000 Unterschriften an.
Karl Stiffel
Sprecher der IROKK